Ratgeber
ImageDer BGH hat den Ausfall des Internets als Vermögensschaden
anerkannt.(Foto: REUTERS)
Dienstag, 29. November 2016
Nach dem Router-Ausfall Entschädigung für Telekom-Kunden?
Fast eine Million Telekom-Router liegen brach. Kunden haben keinen
Zugang zum Internet - tagelang. Da tröstet es wenig, dass der wohl für
den Ausfall verantwortliche Hacker-Angriff dilettantisch war. Abgesehen
davon: Können Nutzer auf Schadenersatz hoffen?
Noch ist die Deutsche Telekom darum bemüht, die mutmaßlich durch einen
weltweiten Hacker-Angriff verursachte Störung bei ihren Routern
nachhaltig zu beheben. Und auch wenn die meisten der insgesamt rund
900.000 Geräte wieder funktionieren, stellt sich die Frage, ob von dem
Ausfall betroffene Kunden einen Anspruch auf Schadenersatz
beziehungsweise Entschädigung haben.
Die ernüchternde Antwort: nein, derzeit wohl eher nicht. Denn die
Provider können und müssen nicht garantieren, dass ihre Netze
uneingeschränkt verfügbar sind. Die entsprechenden Verträge werden
juristisch als Dienstverträge eingestuft. Was bedeutet, dass der
Internetprovider sich nur um einen Verbindungsaufbau und einen
Datentransfer bemühen muss; er schuldet seinen Kunden aber keine
ununterbrochene Verbindung. Nur wenn die Verbindungsstörung durch
mangelnde Sorgfalt beziehungsweise Fahrlässigkeit zustande kommt, kann
der Provider haftbar gemacht werden.
Zudem beinhalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Telekom
eine Klausel, in der eine Verfügbarkeit der Netzleistung von 97 Prozent
im Jahresdurchschnitt zugesagt wird. Somit bleibt ein Ausfall des
Anschlusses für 11 Tagen beziehungsweise 263 Stunden im Jahr ohne
Konsequenzen für das Unternehmen.
Die Frage, inwieweit eine derartige Einschränkung nicht schon eine
unangemessenen Benachteiligung des Kunden darstellt und die Klausel
demnach unwirksam ist, wurde bisher noch nicht eindeutig gerichtlich
geklärt.
Im konkreten Fall war die Schadsoftware nach Angaben der Telekom
schlecht programmiert und hat nicht richtig funktioniert, insofern hielt
sich der Schaden noch in Grenzen. Was wäre aber, wenn die nächste
Attacke weniger dilettantisch erfolgt und die Ausfälle über die
genannten 11 Tage hinaus andauern würden? Wäre dann ein Schadenersatz
für betroffene Kunden fällig?
Ja, wohl eher. Der Bundesgerichtshof (BGH)
hat den Ausfall des Internets als Vermögensschaden anerkannt. Was
bedeutet, dass Kunden zunächst auch keinen konkreten Schaden nachweisen
müssen. Allerdings begrenzt das oberste deutsche Gericht den
Schadensersatz auf die marktüblichen Kosten eines alternativen
Providers, was derzeit in etwa 1 Euro
pro Tag entsprechen würde. Ist
beispielsweise Selbständigen oder auch Unternehmen durch einen Ausfall
des Netzes ein konkreter und höherer Schaden entstanden, muss dieser
auch explizit nachgewiesen werden. Und nicht zuletzt gilt dann: Vor
Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Quelle: n-tv.de , awi
http://www.n-tv.de/ratgeber/Entschaedigung-fuer-Telekom-Kunden-article19206731htmll