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Quelle : n-tv, Köln 80
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Politik
Dienstag, 31. Mai 2011
Neue Cyberstrategie der USA Hackerangriff wird Kriegsgrund

Die USA wollen schwere Hackerangriffe aus dem Ausland künftig als Kriegshandlung einstufen können und damit militärische Gegenschläge ermöglichen. Dies sehe die erste ausgefeilte Cyberstrategie des Pentagons vor, die in wenigen Tagen veröffentlicht werden solle, wie das "Wall Street Journal" berichtete.
Das 30 Seiten starke Papier stufe die Sabotage US-amerikanischer Computersysteme durch ausländische Hacker als möglichen Kriegsgrund ein. Grundlage sei das Prinzip der "Gleichwertigkeit", schreibt die Zeitung. Sollte eine Cyberattacke etwa Todesopfer, Schäden und Zerstörung oder eine maßgebliche Unterbrechung des öffentlichen Lebens in den USA nach sich ziehen, behalte man sich das Recht einer angemessenen Vergeltung durch militärische Gewalt vor.
Die Androhung militärischer Gegenschläge zum Teil der Cyberstrategie zu machen, verfolge zunächst vor allem das Ziel, potenzielle Hacker abzuschrecken. Sie gründe zudem auch auf der Einschätzung, das großangelegte Angriffe auf die Infrastruktur der USA, etwa auf Atomkraftwerke, U-Bahnen oder Öl- und Gasleitungen, nur möglich sind, wenn Hacker Informationen von ausländischen Regierungen erhalten.

dpa

Bemerkung:

In der obigen Presseinformation finden sie den Inhalt des kybernetischen Krieges bzw . des Cyberwar.

1.  Sollte eine Cyberattacke etwa Todesopfer, Schäden und Zerstörung oder eine maßgebliche Unterbrechung des öffentlichen Lebens in den USA nach sich ziehen, behalte man sich das Recht einer angemessenen Vergeltung durch militärische Gewalt vor.

2. Sie gründe zudem auch auf der Einschätzung, das großangelegte Angriffe auf die Infrastruktur der USA, etwa auf Atomkraftwerke, U-Bahnen oder Öl- und Gasleitungen, nur möglich sind, wenn Hacker Informationen von ausländischen Regierungen erhalten.

Diese beschreibt in einer kurzen Form, den Inhalt und das Wesen eines möglichen kybernetischen Krieges oder Cyberwar.
Gleichzeitig macht das Dokument deutlich, welches Gefahrenpotential bereits vorhanden sein muß, bzw. sich in der Entwicklung befindet.

Ein weiterer Aspekt, wird nur in einen Nebensatz erwähnt, " wenn Hacker Informationen von ausländischen Regierungen erhalten. ".