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Unfall auf der AutobahnAuto prallt mit Drohne zusammen

 

 

 

 

 

 

 

 
 
 
  
 
 
 
  
n - tv, Köln

Unfall auf der Autobahn Auto prallt mit Drohne zusammen

Tieffliegendes Auto prallt mit Drohne zusammen

Montag, 30. Januar 2017

Unfall auf der Autobahn Auto prallt mit Drohne zusammen
Bisher lösen Drohnen vor allem Sorgen um die Sicherheit des Flugverkehrs aus. Doch in Oberbayern ist es eine Autofahrerin, die mit dem unbemannten Flugobjekt kollidiert.
Auf einer Autobahn in Oberbayern ist eine Autofahrerin mit einer Drohne zusammengestoßen. Das 1,2 Kilogramm schwere Fluggerät und das Fahrzeug der Frau seien am Samstag auf der A 99 nahe Germering zusammengestoßen, teilte die Polizei mit. Die Drohne habe auf der Fahrbahn gestanden, als sie vom Auto erfasst worden sei.
Durch den Zusammenstoß wurde die Front des Wagens beschädigt. Die Autofahrerin und ihre Beifahrerin blieben unverletzt.

Der Drohnenpilot, ein 51 Jahre alter Münchner, meldete sich nach einem Presseaufruf bei der Polizei. Ihm zufolge hatte er die Drohne im Münchner Stadtteil Neuaubing gestartet, wenige Kilometer vom Unfallort entfernt. Plötzlich sei die Drohne aufgrund eines technischen Defekts oder eines Bedienfehlers weggeflogen und außer Sicht geraten. Die Polizei ermittelt gegen den Mann wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Regierung plant strengere Regeln

Erst Mitte Januar hatte die Bundesregierung einen Entwurf beschlossen, der strengere Vorschriften für die Nutzung von Drohnen vorsieht. Unter anderem müssen Besitzer von Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm sich künftig mit Name und Adresse registrieren. Für größere Modelle soll zudem eine Art Führerschein und Betriebserlaubnis Pflicht werden.

Vor allem in der Luft erhöht die steigende Zahl von Drohnen die Gefahr von Kollisionen und Abstürzen. So meldeten Flugzeugpiloten im Jahr 2016 die Sichtung von 64 Drohnen. Im Jahr zuvor waren es nur 14.

Quelle: n-tv.de , chr/dpa
http://www.n-tv.de/panorama/Auto-prallt-mit-Drohne-zusammen-article19678293htmll


Bemerkung :

Auch Drohnen sind Verkehrmittel, die das Recht haben im öffentlichen Raum zu  parken !